Fachliche Stellungnahme

Aufgrund des vorhandenen Know Hows biete ich eine Überprüfung vorhandener Gutachten, eine „zweite fachliche  Meinung“ an. Anhand dieser Überprüfung, die die Anwendung der Verfahrens, die Plausibilität der Daten und auch die Überprüfung der Kapitalisierungszinssätze auf Basis der Kapitalmarktdaten beinhaltet, kann festgestellt werden, ob der vorliegende  Unternehmenswert den üblichen Wertansätzen entspricht und der Höhe nach plausibel ist.

Abhängig vom Umfang des erteilten Auftrags/Beweisbeschluss wird eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme vorgenommen, die auftragsgemäß bei Behörden (z.B. Finanzämtern), Gerichten oder bei gesellschaftsrechtlichen und familienrechtlichen Verhandlungen verwendet werden kann.