Unterschlagungsprüfer
Der Wirtschaftsprüfer bringt als externer Unterschlagungsprüfer das notwendige Wissen und die persönlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Auftrages mit.
Schon bei der Jahresabschlussprüfung hat der Wirtschaftsprüfer Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen aufzuzeigen und hierüber zu berichten. Dieses geschieht vorab im Prüfungsbericht.
Die Überschuldungsprüfung hat gegenüber der Jahresabschlussprüfung eine andere Zielsetzung und damit einen anderen Prüfungsansatz. Bei der Jahresabschlussprüfung ist die Aufdeckung vorsätzlicher Handlungen von Management-Tätern in der Regel nicht möglich, doch gleichen sich die Prüffelder in der zukünftigen Vermeidungsstrategie wieder an.
Wie auch bei der Jahresabschlussprüfung, werden inbesondere bei der Unterschlagungsprüfung, wichtige Mängel aufgedeckt und Anregungen zur Überarbeitung oder Verbesserung des internen Kontrollsystems des Unternehmens aufgezeigt um die aufgetretenen Lücken und Fehler zu bereinigen.
In der Regel können viele Unterschlagungen durch interne Kontrollinstumente wie die interne Revision aufgedeckt werden. Doch können bestimmte Bereiche, z.B die des Top-Managements, nicht ohne negative Folgen von eigenen Mitarbeitern kontrolliert werden. Hier sind insbesondere auch wegen der eventuellen Betriebsblindheit, externe Prüfer dringend anzuraten.
Der Wirtschaftsprüfer bringt neben seiner Prüfungspraxis und den damit verbundenen hohen berufsverbindlichen Prüfungsstandards eine wichtige Distanz durch die Unabhängigkeit zum Prüfungsauftrag mit. Die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, insbesondere die Verschwiegenheit und Unabhängigkeit sind durch das Gesetz in den allgemeinen Berufspflichten des § 43 WPO gewährleistet.
Somit kann man davon ausgehen, dass die ermittelten Prüfungsfeststellungen auch im Rahmen von Gerichtsverfahren einen hohen Beweiswert haben.