Wirtschaftsprüfer als qualifizierte Sachverständige
Zu dem unmittelbaren Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört die Tätigkeit als Gutachter oder Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung (§ 2 Abs.3 WPO).
Der Wirtschaftprüfer erfüllt in diesem Bereich alle Anforderungen der IHK für die Anerkennung als Sachverständiger aufgrund seiner in einem staatlichen Berufsexamen nachgewiesenen Kenntnisse. Der Wirtschaftsprüfer ist aufgrund seines Berufseides als Gutachter hierfür öffentlich bestellt.
Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter
Der Wirtschaftsprüfer als sachverständiger Dritter wird häufig im Rahmen der Prüfung eines Sanierungskonzepts als neutraler Sachverständiger herangezogen.
Der Wirtschaftsprüfer benötigt neben Fachwissen über die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Prüfungsstoffes auch Branchenkenntnisse um die künftige Entwicklung des Unternehmens einschätzen zu können.
Nach den allgemeinen Berufspflichten des § 43 WPO hat er
“seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.” (§ 43 Abs. 1 WPO).
Wirtschaftprüfer als Berater
Üblicherweise wird ein erfahrenes Management angesichts der Bedrohung des Unternehmens und der weitreichenden Konsequenzen seines Handelns die Erstellung des Sanierungskonzepts nur unter Hinzuziehung eines externen Beraters vornehmen.
Berater bringen nicht nur ihr Wissen über Inhalte und Prozesse ein, sondern können die Unternehmensleitung auch dabei unterstützen die Restrukturierungsprozesse einzuleiten und die allgemeine Aufmerksamkeit auf die wichtigen Probleme zu lenken (siehe auch WP-Handbuch II 2002 S.329 ff.)
In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer das für die Erstellung des Sanierungkonzepts notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen zur Verfügung stellen.
Wir über uns!
Die Berufsträger der Humm & Schlimpert Wirtschaftsprüfer GmbH sind seit Jahren sowohl als Sachverständige in Gerichtsverfahren als auch als Berater tätig. Das durch die langjährige Tätigkeit erworbene Wissen und die Erfahrung ermöglicht eine qualifizierte und zügige Abwicklung der angenommenen Aufträge.