Wirtschaftsprüfer als qualifizierte Prüfer und Sachverständige
Zu dem unmittelbaren Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört die Tätigkeit als Prüfer,Gutachter oder Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung (§ 3 Abs. 2 WPO).Dieses gilt insbesondere auch für die Unternehmensbewertung.
Der Wirtschaftprüfer erfüllt in diesem Bereich alle Anforderungen der IHK für die Anerkennung als Sachverständiger aufgrund seiner in einem staatlichen Berufsexamen nachgewiesenen Kenntnisse. Der Wirtschaftsprüfer ist aufgrund seines Berufseides als Gutachter hierfür öffentlich bestellt.
Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter
Der Wirtschaftsprüfer als sachverständiger Dritter wird häufig durch Gerichte als neutraler Prüfer und Sachverständiger bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen insbesondere auch bei Unternehmensbewertungen herangezogen.
Nach den allgemeinen Berufspflichten des § 43 WPO hat er
“seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.” (§ 43 Abs. 1 WPO).
Wirtschaftprüfer als Berater
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung, mit der Erstellung von gerichtsverwertbaren Berichten, setzt ein hohes betriebswirtschaftliches und rechtliches Wissen voraus.
Die berufsrechtlichen Vorschriften und Prüfungsstandards (S 1. des IDW)über die Unternehmensbewertung müssen als Mindestanforderungen beachtet werden.
Durch die Unternehmensbewertung können die Werte des Unternehmens quantifiziert und qualifiziert werden.
Wir über uns!
Die Berufsträger der Humm & Schlimpert Wirtschaftsprüfer GmbH sind seit Jahren sowohl als Prüfer,Sachverständige in Gerichtsverfahren als auch als Berater tätig. Das durch die langjährige Tätigkeit erworbene Wissen und die Erfahrung ermöglicht eine qualifizierte und zügige Abwicklung der angenommenen Aufträge.