Grundlagen der Unternehmensbewertung
Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettoeinnahmen an die Unternehmenseigener. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein unter dem Aspekt der finanziellen Überschüsse für die Unternehmenseigner ermittelt.
Dieser Wert ergibt sich grundsätzlich aufgrund der finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens unter Veräußerung etwaiger nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschafter werden (Zukunftserfolgswert).
Bereiche der Unternehmesbewertung
Die Unternehmensbewertung und die damit verbundenen Verfahren sind durch gesetzliche, vertragliche oder berufsrechliche Verfahren vorgegeben.
Unternehmensverfahren werden zum Beispiel benötigt bei :
- Geschäftsveräußerungen
- Gesellschafterwechsel
- Verschmelzungen von Unternehmen
- Erbauseinendersetzungen
- Scheidungsverfahren
Welches Verfahren zur Anwendung wird durch den Einzelfall geregelt.
Unternehmensbewertungsverfahren
In der Regel ist der Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert definiert. Hier kommen insbesondere das Ertragswertverfahren oder das Discounted Caxch flow Verfahren (DCF – Verfahren) zur Anwendung.
In vielen Gesellschaftsverträgen wird aber auch das steuerliche Stuttgarterverfahren oder ein Substanzwertverfahren als Grundlage für die Unternehmensbewertung angegeben. In diesen Fällen ist dann ein solches Verfahren durchzuführen.
Die Unternehmensbewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus. In Einzelfällen kann aber der Barwert des Unternehmens geringer sein als der Liquidationswert. In diesen Fällen kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht (WP Handbuch 12 Auflage Band II, IDW Verlag Abschnitt A Tz.4).