Die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen im Rahmen einer Geschäftsführungsprüfung hängen von den zu prüfenden Vorgängen und den Feststellungen die der Sonderprüfer zu treffen hat, ab.
Eine generelle Regelung kann aufgrund der Vielgestaltigkeit der prüfungsfähigen Vorgänge nicht gegeben werden.
Häufige Prüfungsaufträge sind:
- Prüfung der Geschäftsführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (z.B. Ãœberprüfung bestimmter Geschäftsentscheidungen unter Beachtung der wirtschaftlichen Komponenten)
- Prüfung der Geschäftsführung als Sonderprüfer nach § 142 AktG
- Prüfung der Geschäftsführung auf Obliegenheitsverletzungen (z.B. Verstoß gegen Gesetze, Satzung, Gesellschafterbeschlüsse, Anstellungsverträge, Weisungen)
- Prüfung der Geschäftsführung aufgrund von Treuebruchtatbeständen (z.B.Wettbewerbsverbot, Unregelmäßigkeiten, Untreue)
- Prüfung der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft(z.B. Verdeckte Sachgründung, Gründungsprüfung § 33 AktG ff, Nachgründungsprüfung § 52 AktG ff)
- Prüfung der Geschäftsführung im Zusammenhang mit Insolvenztatbeständen (z.B. Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung )
Der Prüfungsauftrag über die Geschäftsführungsprüfung ist in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber unter Beachtung der Berufsgrundsätze zu erstellen.
Die Prüfungsplanung und die Prüfungsdurchführung werden unter Beachtung der Berufsgrundsätze und der VO 1/2006 durchgeführt und dokumentiert. Die Feststellungen sind gewissenhaft und sorgfältig zu treffen und zu dokumentieren.
Die allgemeinen Berichtspflichten insbesondere in Form eines schriftlichen Abschlussberichtes sollten beachtet werden.
Die Darstellung der Prüfung, der Feststellungen und die Beurteilung des Sonderprüfers hat in verständlicher Form zu geschehen (siehe analog Sonderprüfung Geschäftsführung WP Handbuch I 2002 S.151 ff).