In einem Insolvenzverfahren sind eine Reihe von Bereichen einer Prüfung des
Sachverständigen vorbehalten.
Dies sind insbesondere:
- Überschuldungsprüfung
- Zahlungsunfähigkeitsprüfung
- Prüfung der Schlussrechnung nach § 66 InsO
- Prüfung von Insolvenzplänen