Sachverständigenpraxen

Sachverständigenpraxen werden nach den Ertragswertverfahren bewertet. Hierbei kommt in einigen Fällen auch das modifizierte Ertragswertverfahren zur Anwendung. Entsprechende  Kapitalisierungszinssätze werden aus Dienstleistungsunternehmen und aus den jeweiligen Sachgebieten ermittel.

Für die Bewertung von Sachverständigenpraxen habe ich für das Institut für Sachverständigenwesen, die rechtlich anerkannten Bewertungsverfahren an die Branchen angepasst und für eine Vielzahl von Sachverständigenbereichen entsprechende Kapitalisierungszinsen abgeleitet..

Es steht umfangreiches Wissen und Erfahrungen über die Bewertung des besonders vielschichtigen Sachverständigenmarktes zur Verfügung.