Privatgutachten

Die Durchführung einer Unternehmensbewertung, mit der Erstellung von verwertbaren Gutachten, setzt ein hohes betriebswirtschaftliches und rechtliches Wissen voraus um den Interessen der Auftraggeber gerecht zu werden.
Die berufsrechtlichen Vorschriften und Prüfungsstandards (S 1. des IDW ) über die Unternehmensbewertung müssen als Mindestanforderungen beachtet werden.
Durch die Unternehmensbewertung können die Werte des Unternehmens quantifiziert und qualifiziert werden.

Insbesondere im steuerlichen Bereich wird durch das vereinfachte Ertragswertverfahren, als auch durch die zunehmende Zahl von Umwandlungsfällen und Beteiligungsverkäufen die Unternehmensbewertung zu (tatsächlichen) Unternehmenswerten immer notwendiger, da die steuerlichen Bewertungsverfahren sowohl in der Erbschaftsteuer als auch im ertragsteuerlichen Bereich von den Verkehrswerten erheblich meist zu Lasten der Steuerpflichtigen abweichen.

Aufgrund der beruflichen Qualifikation bin ich sowohl als Berater als auch als Sachverständiger bei allen Finanzämtern und Finanzgerichten zugelassen.