Der Begriff kleine und mittlere Unternehmen wird je nach Rechtsgebiet und Literatur uneinheitlich definiert. So ist eine exakte Abgrenzung nicht immer gegeben. In der Literatur wie in der Praxis greift man für die Klassifizierung von kleinen und mittleren Unternehmen auf betriebswirtschaftliche Kennziffern zurück. Diese sind der Regel der Umsatz, die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen und die Bilanzsumme.
Als wichtigste Definitionen zur quantitativen Abgrenzung kleiner und mittlerer Unternehmen sind die Kriterien der Europäischen Kommission Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 auf EU-Ebene, die gesetzliche Definition des Handelsgesetzbuchs zu § 267 HGB aufbauend auf der EU Prüferrichtlinie sowie der Empfehlungen des Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) für Deutschland. Nachfolgend im Überblick.
Für die weitere Beurteilung von kleinen und mittleren Unternehmen wird auf die Kriterien der Empfehlung der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zurückgegriffen.