Im Rahmen des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten wird von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen (Going Concern Prämisse). Ausgangspunkt dieser Bewertungsmethode ist die Vorstellung, das zu bewertende Unternehmen zu reproduzieren und die dabei entstehenden Kosten als Wertansatz heranzuziehen. Die Reproduktionswerte der betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände entsprechen daher den „Wiederbeschaffungsaltwerten” bzw. „Zeitwerten”.