Schiedsgutachten

Der Sachverständige wird als Schiedsgutachter tätig, wenn er im Auftrage mindestens zweier sich streitender Vertragsparteien bestimmte Tatsachenfeststellungen aufgrund seines Sachverstandes treffen soll und die Parteien diese Feststellungen gegen sich gelten lassen wollen.
Der Schiedsgutachter hat sich auf die Beurteilung des ihm vorgegebenen Untersuchungsgegenstandes zu beschränken. Sollten die Parteien späterhin wegen eines Streites über die Rechtsfolgen ein Gericht anrufen, wäre das Gericht an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachters gebunden und könnte nicht erneut in eine Beweisaufnahme eintreten.

Ich bin als Schiedsgutachter von der IHK Koblenz vorgeschlagen und daraufhin bestellt worden.