Bewertungsverfahren

Das in Deutschland gängigste Verfahren ist die Ertragswertmethode, dieses Verfahren ermittelt den Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert auf Basis von Kapitalmarktdaten. Die Bewertung anhand von Branchenmultiplikatoren (z.B. Umsatz- oder Gewinnmultiplikatoren) eignet sich gut zur überschlägigen Schätzung eines Unternehmenswertes. Bei ertragsschwachen Unternehmen wird hingegen das modifizierte Ertragswertverfahren bzw. der Sach- und Substanzwert oder Liquidationswert ermittelt.

Für steuerliche Zwecke werden die üblichen betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren notwendig, um einen niedrigeren beizulegenden Wert zu ermitteln um das für steuerliche Zwecke im Rahmen des „Vereinfachten Ertragswertverfahren“ pauschal angewendete branchen-, größen- und rechtsformunabhängige Verfahren widerlegen zu können..

Eine Unternehmensbewertung ist deshalb schon grundsätzlich eine recht komplexe und fachlich anspruchsvolle Aufgabe, insbesondere die Abgrenzung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wie auch die Anpassung nicht börsennotierter Unternehmensetzt grundsätzlich eine klare Zweckbestimmung der Bewertung, ein tief greifendes Verständnis für die Daten des Unternehmens und einen fundierten Überblick über das Branchenumfeld voraus.