Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Ab 2008 hat der Gesetzgeber im Erschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht als Unternehmensbewertungsverfahren das Ertragswertverfahren als gängiges Marktwertverfahren normiert. Zu diesem Zweck hat er eine Rechtsverordnung vorgesehen, die für kleine und mittlere Unternehmen ein vereinfachtes Ertragswertverfahren vorsieht.