Der öffentlich bestellte Sachverständige wie auch der Wirtschaftsprüfer als sachverständiger Dritter wird häufig durch Gerichte als neutraler Prüfer und Sachverständiger bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen insbesondere auch bei Unternehmensbewertungen herangezogen. Die öffentliche Bestellung setzt ein umfangreiches vertieftes Sachwissen voraus.
Nach der Sachverständigenverordnung der IHK Koblenz als auch nach den allgemeinen Berufspflichten des § 43 WPO hat der Sachverständige “seine Gutachten unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.”.

Meine gerichtliche Beauftragung erfolgt bundesweit. Ich bin von einer Vielzahl von Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten als Gutachter akkreditiert. Referenzen können im  Einzelfall von Gerichten angefordert werden.