Rechtliche Grundlagen bei der sachverständigen Buchführung

Pflicht zur Aufstellung einer Buchführung

Der Unternehmer hat aus steuerlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften mit Beginn seiner Tätigkeit eine Buchführung zu erstellen (Ausnahme sind Kleinunternehmer).

Die Buchführung ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Aufstellung hat zeitnah zu erfolgen.

Gründe für die Buchführungsprüfung

Gründe für die Bilanzprüfung können gesetzliche oder vertragliche Grundlagen darstellen. Folgende Sachverhalte führen häufig zur Buchführungs- und Bilanzprüfung:

  • Geschäftsfüherprüfung:
    Der Unternehmensleiter hat die Buchführung unrichtig erstellt.
  • Insolvenztatbestände:
    Im Rahmen der Insolvenz ist die Buchführung die Grundlage für die Ermittlung strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche. So baut die Überschuldungs- als auch die Zahlungsunfähigkeitsprüfung auf den Zahlen der Buchhaltung auf. Verfehlungen führen zu Sanktionen gegen die Verantwortlichen dar (Schadenersatz oder Stafbefehl).
  • Gesellschafterwechsel oder Gesellschafteransprüche:
    Die Buchführung stellt die Grundlage der Bilanz dar. Diese wird in einigen Unternehmensverträgen als Grundlage für die Abfindungsansprüche vorgeschrieben oder stellt die Basis für die Gewinnansprüche dar.
  • Erbanspruch und Zugewinnausgleich:
    Insbesondere bei Erbauseinandersetzung und bei dem Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren stellt die Richtigkeit der Buchführung die Basis für eine gerechte Vermögensverteilung dar. Eine fehlerhafte Buchhaltung führt zu einer falschen Bilanz.

Auftrag der Buchführungsprüfung

Der Auftrag der Buchführungsprüfung wird je nach Sachverhalt erstellt. Der Prüfungsumfang bzw. der Sachverständigenauftrag erfolgt auf Grundlage der Wesentlichkeit, Wirtschaftlichkeit und unter Beachtung der übrigen berufsrechtlichen Pflichten. Über den Auftrag ist unter Beachtung der VO1/2006 Bericht zu erstatten.