Rechtliche Grundlagen der Sanierungsprüfung

Anlass zur Sanierungsprüfung

Der Auslöser für eine Sanierungsprüfung ist im weiteren Sinne die Unternehmenskrise. Dabei bezeichnet die Unternehmenskrise die Notsituation eines Unternehmens. Entweder wird durch die Sanierung die Notsituaion überwunden oder sie endet im Zusammenburch des Unternehmens.

Unternehmenskrisen lassen sich durch drei Merkmale kennzeichnen:

  • Krisenursachen
  • Krisenart
  • Krisenstadium

Die Krisenursachesagt aus, wie eine Krise zustande gekommen ist. Dabei sind insbesondere innere Faktoren aus dem Unternehmen (Z.B.Fehlentscheidungen ect)von den externen Faktoren (z.B. hohe Rohstoffpreise ect.)zu unterscheiden.

Die Krisenarten unterscheiden sich in die, strategische Krise, die Erfolgskrise, sowie die Liquiditätskrise. Die drei Krisenarten sind durch zeitliche Verknüpfungen gekennzeichnet und führen zu unterschiedlichen Lösungen.

Das Krisenstadium kennzeichnet den Grad der Bedrohung des Unternehmens. Gelingt es der Unternhemensleitung nicht die Unternehmenskrise zubewältigen und das Unternehmen zu sanieren, droht die Insolvenz.

Anlässe für die Sanierungsprüfungen sind:

  • Rahmen der Abschlußprüfung.
  • Sanierungsprüfung im Rahmen der Beschaffung von Eigenkapital.
  • Sanierungsprüfung im Rahmen der Überschuldungsprüfung.
  • Sanierungsprüfung im Insolvenzverfahren.

Grundlage der Sanierungsprüfung ist das Sanierungskonzept/der Sanierungsplan

Der Fachausschuss der Wirtschaftsprüfer schreibt bei der Erarbeitung oder Begutachtung von Sanierungskonzepten folgende Inhalte vor:

  1. Beschreibung des Unternehmens;
  2. Analyse des Unternehmens (Krisenursachenanalyse; Lagebeurteilung des Unternehmens;
  3. Leitbild des sanierten Unternehmens;
  4. Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens;
  5. Planverprobungsrechnung;

Durchführung der Sanierungsprüfung

Der Umfang der Sanierungsprüfung hängt vom Auftrag und dieser von der Zielsetzung des Sanierungskonzepts ab. Die Begutachtung des Sanierungskonzeptes führ zu einem Ergebnis, dieses kann nur positiv oder negativ ausfallen.

Folgende Prüfungsfelder sind zu berücksichtigen:

  1. Prüfung der Grundsätze für die Erstellung von Sanierungsplänen
  2. Prüfung der im Sanierungskonzept beschriebenen Ausgangslage
  3. Prüfung der Erfassung und Wiedergabe der Krisenursachen
  4. Prüfung der dem Sanierungskonzept zugrundeliegenden operativen Planung
  5. Prüfung der strategischen Absicherung des Sanierungskonzepts
  6. Prüfung des Sanierungskonzepts unter rechtlichen Gesichtspunkten

Ergebnisse der Sanierungsprüfung

Die Ergebnisse der Sanierungsprüfung werden in einem Prüfbericht schriftlich zusammengefasst und dem Auftraggeber auftragsgemäß überlassen.